Die Klassifizierung dieser handelsblichen Lsung wird in Abstimmung mit dem BfR empfohlen, da im Gegensatz zum Feststoff (BAM-Nr. 12985, Acute Tox. 2, H330) aufgrund berechneter LC50-Werte fr die Inhalationstoxizitt keine gefahrgutrechtliche Einstufung als inhalationstoxisch vorgenommen werden kann.